Die Ansichten darüber, ob und inwieweit der Schädiger zusätzlich zur Miete für das Ersatzfahrzeug entrichtete Beträge zur Abgeltung der Haftung dem Vermieter gegenüber erstatten muß, gehen in Rechtsprechung und Schrifttum weit auseinander. Sie reichen von der ablehnenden Stellungnahme des Berufungsgerichts bis zur grundsätzlichen Anerkennung der Ersatzfähigkeit. ... So wünschenswert dies für die Leichtigkeit der Abwicklung von Unfallschäden wäre, läßt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit solcher Aufwendungen nicht mit Ja oder Nein beantworten, wie im folgenden dargelegt wird.
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