BGH - Urteil vom 06.11.1973
VI ZR 169/72
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
BB 1974, 61
BGHZ 61, 325
DAR 1974, 45
DB 1974, 89
DRsp I(123)175b
ES Kfz-Schaden D-3/3
NJW 1974, 91
VRS 46, 81

Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme eines Mietwagens

BGH, Urteil vom 06.11.1973 - Aktenzeichen VI ZR 169/72

DRsp Nr. 1994/1460

Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme eines Mietwagens

»Hat derjenige, der ein Kraftfahrzeug beschädigt, dann, wenn der Geschädigte einen Ersatzwagen mietet, auch für die Zuschläge zum Mietpreis aufzukommen, mit denen sich der Mieter dem Vermieter gegenüber von der Haftung für Beschädigung des Mietfahrzeugs freikauft?«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Die Ansichten darüber, ob und inwieweit der Schädiger zusätzlich zur Miete für das Ersatzfahrzeug entrichtete Beträge zur Abgeltung der Haftung dem Vermieter gegenüber erstatten muß, gehen in Rechtsprechung und Schrifttum weit auseinander. Sie reichen von der ablehnenden Stellungnahme des Berufungsgerichts bis zur grundsätzlichen Anerkennung der Ersatzfähigkeit. ... So wünschenswert dies für die Leichtigkeit der Abwicklung von Unfallschäden wäre, läßt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit solcher Aufwendungen nicht mit Ja oder Nein beantworten, wie im folgenden dargelegt wird.