Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung
BGH, Urteil vom 22.11.1977 - Aktenzeichen VI ZR 146/76
DRsp Nr. 1994/5345
Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Fahrzeugs des Versicherungsnehmers, sondern darin hat, daß der Versicherungsnehmer ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist. Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gehört somit nicht zu den zu ersetzenden Schäden.