Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich gewerblich benutzten Kfz
BGH, Urteil vom 04.12.1984 - Aktenzeichen VI ZR 225/82
DRsp Nr. 1994/1419
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich gewerblich benutzten Kfz
»Die Grenze für den Anspruch auf Naturalrestitution wird auch bei Überbrückung des Ausfalls eines ausschließlich gewerblich genutzten Kfz (hier: Taxi) durch Anmietung eines Ersatzwagens nicht schon durch den anderenfalls entgangenen Gewinn, sondern durch die Unverhältnismäßigkeit der Mietkosten bestimmt.«