1 Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 17.01.2019, Az. 2 0 1301/14, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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