Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts E-Stadt vom 26.07.2023 - abgeändert und die Beklagte verurteilt,
1.der Klägerin über die am 30.03.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.325,57 € eine Abrechnung zu erteilen;
2.der Klägerin über die am 28.04.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.300,12 € eine Abrechnung zu erteilen;
3.der Klägerin über die am 30.05.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.851,52 € eine Abrechnung zu erteilen;
4.der Klägerin über die am 29.06.2022 erbrachte Zahlung in Höhe von netto 1.269,64 € eine Abrechnung zu erteilen;
5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
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