Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 6.6.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.313,90 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 4% ab dem 9.8.2014 bis zum 20.1.2019 sowie zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.1.2019 zu bezahlen Zug-um-Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Audi, Typ A 2.0 TDI Sportsback quattro mit der FIN B.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.171,67 Euro zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.1.2019.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30% und die Beklagte 70%.
II.
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