Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.609,98 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Audi A4 2.0 TDI DPF, FIN A
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 9.609,98 € seit dem 03.08.2018 zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Antrag zu 1. genannten Pkws in Verzug befindet.
4.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 958,19 € freizustellen
5.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. 7. 8.
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