Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 12. April 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.672,59 € nebst Zinsen in Höhe von 6.739,80 € sowie weitere Zinsen aus 23.900 € in Höhe von 4 Prozentpunkten ab 9. März 2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Kraftfahrzeugs Audi A3 Sportback 1.6 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer W... .
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 21. Dezember 2018 zu zahlen.
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