Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung sowie unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 28.10.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen A IV Cabriolet 1,6 TDI Cup-Sondermodell, Fahrzeug-Identifikationsnummer: B nebst Fahrzeugschlüsseln, Kfz.-Schein, Kfz.-Brief und Serviceheft einen Betrag in Höhe von 23.663,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 19.01.2019 zu zahlen;
Zinsen in Höhe von 4 % aus 26.700,00 € seit dem 14.09.2015 bis zum 18.01.2019 zu zahlen;
weitere 1.996,- € zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|