Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.08.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.973,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2018 sowie weitere Zinsen in Höhe von 2.724,49 € zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen A 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer B.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme dieses Fahrzeugs seit dem 15.12.2018 in Annahmeverzug befindet.
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