Auf die Berufung beider Parteien wird das am 27.11.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Golf A Style TDI DPF 1,6 mit der Fahrgestellnummer B nebst Fahrzeugschlüsseln und Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 an die Klägerin 563 € nebst Zinsen in Höhe von 4% für die Zeit vom 13.09.2012 bis zum 29.01.2019 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.
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