Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.09.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW A VI 1.6 TDI mit der Fahrgestellnummer B an die Klägerin 6.730,09 € nebst Zinsen in Höhe von 4% für die Zeit vom 17.05.2013 bis zum 03.12.2018 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 376,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Beklagten insgesamt werden abgewiesen.
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