OLG Köln - Urteil vom 24.03.2020
4 U 235/19
Normen:
VO (EG) 715/2007 Art. 5; ZPO § 138 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 15.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 519/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der KäuferAnrechnung von Wertersatz für gezogene NutzungenVerzinsungspflicht für den vollen Kaufpreis

OLG Köln, Urteil vom 24.03.2020 - Aktenzeichen 4 U 235/19

DRsp Nr. 2020/5863

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Käufer Anrechnung von Wertersatz für gezogene Nutzungen Verzinsungspflicht für den vollen Kaufpreis

1. Das Inverkehrbringen des Motors EA 189 kann eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Käufer von Kraftfahrzeugen sein, die mit diesem Motor ausgerüstet sind.2. Im Rahmen der Schadensabwicklung muss sich der Käufer im Wege der Vorteilsanrechnung Wertersatz für die von ihm gezogenen Nutzungen anrechnen lassen.3. Der Käufer eines vom sogenannten "Diesel-Skandal" betroffenen Kraftfahrzeugs kann ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung nach § 849 BGB Zinsen in Höhe von 4 Prozent auf den vollen Kaufpreis verlangen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 15. August 2019 - 1 O 519/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 14.679,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2019 sowie Zinsen in Höhe von 4 % aus 19.950 € für den Zeitraum vom 8. Oktober 2015 bis zum 10. Januar 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Seat Altea XL 2.0 l mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer V***** zu zahlen.

2. 3. II. 1. 2. III. IV. V. 1. 2.