Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 15.10.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (
In Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 09.07.2019 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Geldbetrag in Höhe von 18.362,53 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent für die Zeit vom 25.07.2015 bis einschließlich zum 04.06.2018 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.06.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Audi Typ A 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Kraftfahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 09.07.2019 aufrechterhalten.
Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.
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