Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 15.10.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (
In Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 09.07.2019 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Geldbetrag in Höhe von 18.362,53 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent für die Zeit vom 25.07.2015 bis einschließlich zum 04.06.2018 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.06.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Audi Typ A 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Kraftfahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 09.07.2019 aufrechterhalten.
Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|