OLG Köln - Urteil vom 26.03.2020
7 U 167/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 249;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 03.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 389/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 189Rückgängigmachung eines Kaufvertrags wegen sittenwidriger SchädigungManipulativ wirkende Software zur MotorsteuerungAnspruch auf Verzinsung des gezahlten Kaufpreises

OLG Köln, Urteil vom 26.03.2020 - Aktenzeichen 7 U 167/19

DRsp Nr. 2020/13999

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 189 Rückgängigmachung eines Kaufvertrags wegen sittenwidriger Schädigung Manipulativ wirkende Software zur Motorsteuerung Anspruch auf Verzinsung des gezahlten Kaufpreises

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 03.06.2019 (9 O 389/18) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.299,50 € nebst Zinsen i.H.v. 4 % aus 19.790,00 € für die Zeit vom 03.06.2014 bis zum 11.01.2019 und i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 14.791,26 € seit dem 12.01.2019 bis zum 04.02.2019 sowie aus 6.299,50 € seit dem 05.02.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.029,35 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe eines Betrages von 4.477,00 € erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz und 2. Instanz tragen die Klägerin zu 54% und die Beklagte zu 46%.