Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 07.05.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.240,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4%, höchstens jedoch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, vom 15.11.2018 bis zum 24.01.2019 und seitdem in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40%.
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