Autor: Stephan Schröder |
Die Ersatzpflicht des Schädigers umfasst nicht nur die Folgen einer physischen Verletzung des Körpers, sondern kann auch eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung betreffen, soweit diese sich nicht als bloß zufällige Verbindung darstellt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 10.01.2019 -
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