Autor: Stephan Schröder |
Bei bestimmten Konstellationen kann es in Ausnahmefällen praktikabel sein, den entgangenen Gewinn anhand eines einzelnen, unfallbedingt gescheiterten Geschäfts zu berechnen. Das wird vorwiegend bei Geschäftsleuten vorkommen, deren Tätigkeit sich naturgemäß auf die Abwicklung einzelner großer Verträge beschränkt (z.B. Makler, Architekt, Berater).
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