I.
Der Kläger war am 16.06.2007 in einen Verkehrsunfall verwickelt, den sein Unfallgegner, dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer die Beklagte ist, allein schuldhaft verursacht hatte. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach für die dem Kläger bei dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen entstandenen Schäden ist zwischen den Parteien unstreitig.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|