Die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen das Urteil der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 11. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem früheren Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.
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Das Berufungsverfahren betrifft die disziplinarische Ahndung einer im Straßenverkehr außerdienstlich verursachten fahrlässigen Tötung eines Menschen.
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