Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 15. Kammer (Einzelrichterin) - vom 10. August 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.600,- EUR festgesetzt.
I.
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