1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 25.06.2019 (Az.:
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.736,14 EUR festgesetzt.
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