BGH - Beschluss vom 02.07.2019
4 StR 305/19
Normen:
StGB § 69a Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
DAR 2019, 663
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, vom 25.02.2019

Festsetzung der Dauer der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf sechs Monate

BGH, Beschluss vom 02.07.2019 - Aktenzeichen 4 StR 305/19

DRsp Nr. 2019/11744

Festsetzung der Dauer der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf sechs Monate

Tenor

1.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 25. Februar 2019 im Maßregelausspruch dahin abgeändert, dass die Dauer der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf sechs Monate festgesetzt wird.

2.

Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

3.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 1 S. 3;

Gründe