Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2016 -
Das Urteil wird insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Teilabweisung einer Klage, die auf die Feststellung der Einstandspflicht einer KFZ-Haftpflichtversicherung (nachfolgend: Beklagte) für die materiellen Folgen eines Verkehrsunfalls gerichtet war.
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