Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit einer Radarmessung
BayObLG, Beschluß vom 15.12.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 223/86
DRsp Nr. 1998/9620
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit einer Radarmessung
Wird der Betroffene wegen - fahrlässiger - Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit verurteilt und ist die Geschwindigkeitsermittlung durch Radarmessung erfolgt, zur Ordnungsmäßigkeit der Messung auch dann nicht entbehrlich, wenn der Betroffene "den Sachverhalt durchaus eingeräumt" hat