Finanzierter Kauf in Form eines verbundenen Vertrags aus Verbraucherdarlehen und Kauf

Autorin: Merrath

Im Falle einer Finanzierung des Fahrzeugkaufs erfolgt dies i.d.R. in Form einer zweckgebundenen Drittfinanzierung, d.h., die Finanzierung erfolgt nicht durch den Verkäufer, sondern einen Dritten, wobei das Darlehen ausschließlich für den Fahrzeugkauf zur Verfügung gestellt wird. Obgleich es sich wirtschaftlich um ein einheitliches Geschäft handelt, bestehen im Ergebnis zwei Verträge, nämlich

der Kaufvertrag mit dem Händler,

der Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank oder einem sonstigen Kreditgeber.

Sofern ein Verbraucher an diesen Vertragsgestaltungen beteiligt ist, soll er durch die Schutzvorschriften der §§ 358 und 359 BGB vor den Risiken geschützt werden, die ihm durch die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vertrags in ein Bargeschäft und einen damit verbundenen Kreditvertrag drohen.1)