Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 15. Mai 2020 wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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