Das am 9. September 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az. 2-
Die Beklagte wird verurteilt, in Bezug auf Verträge über Immobiliendarlehen gegenüber Verbrauchern für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens in Berechnungsprotokollen die Verwendung folgender und inhaltsgleicher Kostenpositionen zu unterlassen:
(Geschäftsbelebung: Annuitätendarlehen Ergebnisse, netto
Vorfälligkeitsentschädigung, brutto:)
+ Institutsaufwand 300,00 EUR,
sofern den Verbrauchern nicht die Möglichkeit des Nachweises der Entstehung eines geringeren Schadens eingeräumt wird.
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