Gefahrerhöhung infolge Schwarzfahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
BGH, Urteil vom 04.05.1986 - Aktenzeichen IVa ZR 191/84
DRsp Nr. 1994/4349
Gefahrerhöhung infolge Schwarzfahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Es wird daran festgehalten, daß die §§ 23 ff VVG insoweit nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten, wie ihre Anwendbarkeit durch die als Spezialregelung zu verstehende Bestimmung über Schwarzfahrten in § 2 Abs. 2bAKB ausgeschlossen wird.