Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs
BGH, Urteil vom 07.06.1988 - Aktenzeichen VI ZR 203/87
DRsp Nr. 1992/2440
Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs
»Erlaubt derjenige, der die Sachherrschaft über ein nicht haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug besitzt, einem anderen den Gebrauch des Fahrzeugs auf einem nicht öffentlichen Weg, so liegt darin ein vorsätzliches oder fahrlässiges "Gestatten" des Gebrauchs im Sinne des § 6PflVG auch dann nicht, wenn dieser die Erlaubnis dazu mißbraucht, das Fahrzeug auch auf öffentlichen Wegen zu benutzen.«