Gewerbesteuerpflicht des Schadensersatzes eines Gewerbetreibenden wegen unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit
BGH, Urteil vom 23.01.1979 - Aktenzeichen VI ZR 4/77
DRsp Nr. 1994/5255
Gewerbesteuerpflicht des Schadensersatzes eines Gewerbetreibenden wegen unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit
Der Schadensersatz, den ein Gewerbetreibender wegen unfallbedingter Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erhält, unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Diese Steuerersparnis des Unfallverletzten kann nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung bei der Bemessung der vom Schädiger zu ersetzenden Gewinneinbußen aus einem Gewerbebetrieb berücksichtigt werden.
Normenkette:
GewStG § 7 ;
Aus den Gründen:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.