I.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25. März 1996 gegen 12.45 Uhr in Düsseldorf als Fahrer eines Taxis vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet zu haben, indem er grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch gefahren sei, ferner durch dieselbe Handlung die Körperverletzung anderer fahrlässig verursacht und schließlich durch eine weitere selbständige Handlung sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen sei, ermöglicht habe.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten freigesprochen.
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