Autor: Hofmann |
Der Anscheinsbeweis wird auch prima-facie-Beweis genannt und schafft eine Beweiserleichterung bei typischen Lebenssachverhalten, d.h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 05.11.2004 -
Der Anscheinsbeweis gilt auch im Rahmen der Quotenbildung beim Verkehrsunfall (Nugel,
Grundsätzlich gilt:
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