Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
2.Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 10. November 2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (
Soweit die Klage auf Zahlung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten abgewiesen wurde, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger diese in Höhe von 2.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. Oktober 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
3.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
4.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
5.
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