OLG Köln - Urteil vom 27.03.2020
1 U 88/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 849; BGB §§ 249 ff.; ZPO § 92; ZPO § 291;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 02.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 206/19

Haftung des Herstellers eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb des Fahrzeugs mehrere Monate nach dem Bekanntwerden

OLG Köln, Urteil vom 27.03.2020 - Aktenzeichen 1 U 88/19

DRsp Nr. 2020/6712

Haftung des Herstellers eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb des Fahrzeugs mehrere Monate nach dem Bekanntwerden

1. Zur Deliktshaftung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeuges mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung.2. Von einer sittenwidrigen Schädigung kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Erwerb des Fahrzeuges mehrere Monate nach dem Bekanntwerden des sog. "Abgasskandals" erfolgt. Auf die Kenntnis des Erwerbers kommt es dabei nicht an.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 02. Oktober 2019 - 10 O 206/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 849; BGB §§ 249 ff.; ZPO § 92; ZPO § 291;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5.