Haftung des Käufers eines Kfz bei Beschädigung eines während einer Garantiereparatur gestellten Ersatz-Kfz
BGH, Urteil vom 29.11.1978 - Aktenzeichen VIII ZR 7/78
DRsp Nr. 1994/5273
Haftung des Käufers eines Kfz bei Beschädigung eines während einer Garantiereparatur gestellten Ersatz-Kfz
Der Kraftfahrzeugverkäufer, der dem Käufer über den Umfang bloßer Kulanz hinaus für die Dauer einer Garantiereparatur ein Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt, kann für leicht fahrlässig verursachte Schäden keinen Ersatz verlangen, wenn er es unterläßt, den Käufer auf fehlenden Kaskoversicherungsschutz hinzuweisen, obgleich er weiß, daß dieser beim Fahrzeugkauf entscheidenden Wert auf eine Vollkaskoversicherung gelegt hat.