I. Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 15. Februar 2007 geändert:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12 094,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8 025,62 € seit dem 1. Dezember 2005, aus weiteren 1 726,34 € seit dem 31. Januar 2006 und aus weiteren 2 342,89 € seit dem 8. April 2006 zu zahlen.
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