Haftung eines verkehrsgerecht parkenden Pkw-Fahrers für Unfallverletzungen durch unfallbedingten Aufprall eines Krad-Fahrers
BGH, Urteil vom 15.06.1983 - Aktenzeichen IVa ZR 209/81
DRsp Nr. 1994/4657
Haftung eines verkehrsgerecht parkenden Pkw-Fahrers für Unfallverletzungen durch unfallbedingten Aufprall eines Krad-Fahrers
Das verkehrsgerechte Parken eines Pkw auf einem Seitenstreifen außerhalb der Fahrbahn ist nicht adäquat ursächlich für Verletzungen eines Mopedfahrers, der 20 m entfernt in Fahrbahnmitte mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt und dadurch gegen den Pkw geschleudert wird.