Haftung für Panikreaktion von Hühnern nach Heranfahren mit einem Pkw
OLG Hamm, Urteil vom 11.12.1996 - Aktenzeichen 13 U 121/96
DRsp Nr. 1999/10293
Haftung für Panikreaktion von Hühnern nach Heranfahren mit einem Pkw
Keine Haftung eines Kfz-Halters, der mit seinem Pkw entgegen einem Zutritt-/Zufahrtverbot nahe an einen Hühnerstall mit Intensiv-Haltung heranfährt, für den Schaden des Tierhalters aus einer Panikreaktion der ungewöhnlich empfindlichen Hühner auf die Kfz-Geräusche.