Der Kläger wurde am 13. Mai 1953 gegen 16.30 Uhr an der Straßenbahnhaltstelle P.-Straße in M. von dem Motorroller des Beklagten, den dieser selbst steuerte, angefahren und erheblich verletzt, als er vom Gehsteig auf die Fahrbahn getreten war, um in einen Straßenbahnzug einzusteigen.
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