Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein nachts unbeleuchtet am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.11.1974 - Aktenzeichen 3 U 104/73
DRsp Nr. 1994/13325
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein nachts unbeleuchtet am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug
1. Wer einen LKW-Anhänger nachts so am Fahrbahnrand abstellt, dass dieser durch die Straßenbeleuchtung gut sichtbar ist, verstößt nicht gegen Verkehrsvorschriften und handelt nicht schuldhaft.2. Fährt ein Fahrzeug auf den so abgestellten Anhänger auf, so trägt es die alleinige Haftung.