OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.01.1976
3 U 71/75
Normen:
StVO § 12 Abs. 4 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1977, 71

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein rechts am Fahrbahnrand haltendes Fahrzeug

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.01.1976 - Aktenzeichen 3 U 71/75

DRsp Nr. 1994/13320

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein rechts am Fahrbahnrand haltendes Fahrzeug

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug rechts an den Fahrbahnrand fährt, um der Beifahrerin das Aussteigen zu ermöglichen, so haftet das auffahrende Fahrzeug in vollem Umfang.

Normenkette:

StVO § 12 Abs. 4 ;
Fundstellen
VerkMitt 1977, 71