Am 8. Dezember 1981 gegen 7.30 Uhr hielt der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Lkw auf der Bundesstraße 14 innerhalb der Ortschaft G. an, um seine Mutter aussteigen zu lassen. Kurz nach dem Anhalten fuhr der damals 17jährige Kläger mit seinem Mokick von hinten auf den Lkw auf. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Wirbelsäulenfraktur, die zu einer Querschnittslähmung führte.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|