Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne links abbiegenden Fahrzeugs mit einem die Kolonne überholenden Fahrzeug
KG, Urteil vom 19.12.1974 - Aktenzeichen 22 U 2221/74
DRsp Nr. 1994/8033
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne links abbiegenden Fahrzeugs mit einem die Kolonne überholenden Fahrzeug
»1. Die Grundsätze der Rechtsprechung in sog. Lückenfällen, wonach ein Kraftfahrer, welcher an einer haltenden Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, sich unter Umständen auf Querverkehr aus einer freigelassenen Lücke einrichten muss, sind auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Vorfahrtberechtigte eine zum Stillstand gekommene Fahrzeugkolonne rechts überholt und mit einem aus dem Querverkehr von links oder aus dem Gegenverkehr links abbiegenden und eine für den Vorfahrtberechtigten deutlich erkennbare Lücke benutzenden Fahrzeug zusammenstößt.«
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