Am 28 Juli 1951 vormittags 10.40 Uhr stießen in der M.-Straße in E. ein von dem Beklagten zu 2) gesteuerter Volkswagen, dessen Halter der Beklagte zu 1) ist, und ein entgegenkommendes Kraftrad (123 ccm), dessen Fahrer und Halter der Kläger war, zusammen.
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