Haftungsverteilung bei Kollision eines Lastzuges mit einem Motorrad im Bereich einer Fahrbahnverengung
BGH, Urteil vom 14.10.1969 - Aktenzeichen VI ZR 53/68
DRsp Nr. 1996/15064
Haftungsverteilung bei Kollision eines Lastzuges mit einem Motorrad im Bereich einer Fahrbahnverengung
Der Führer eines Lastzuges hat sich, bevor er mit seinem Fahrzeug nach rechts in Richtung auf den Fahrbahnrand herüberzieht, zu vergewissern, ob sich nicht zwischen dem Lastzug und dem Bürgersteig ein Zweiradfahrer befindet. Kommt es im Zuge einer Fahrbahnverengung zu einer Kollision des Lastzuges mit einem neben ihn fahrenden Zweiradfahrer, so trifft den Lastzug die volle Haftung.