Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
LG Aachen, Urteil vom 04.07.1986 - Aktenzeichen 5 S 151/86
DRsp Nr. 1994/14211
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Verhalten des Abbiegers. Hat der Linksabbieger darauf vertraut, das entgegenkommende Fahrzeug werde seinerseits links abbiegen, weil es den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hat, ist es dann aber geradeaus weitergefahren, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des Linksabbiegers angemessen.