Der damals 61 jährige Ehemann der Klägerin wurde am 27. November 1946 beim Überschreiten der M.-Straße in D. von dem Personenkraftwagen des Beklagten, den dieser selbst steuerte, angefahren und am Kopf und am Unterschenkel schwer verletzt. Unter anderem erlitt er einen Schädelbasisbruch, einen Unterschenkelbruch sowie eine Hirnverletzung. Er starb nach fast zweijähriger Behandlung an den Folgen des Unfalls am 19. Oktober 1948. Die Klägerin lebte mit ihm in kinderloser Ehe. Sie ist seine Alleinerbin.
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