OLG Celle - Urteil vom 09.02.1983
3 U 180/82
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1984, 588

Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Grundstück mit einem von einer Nebenstraße auf eine Bundesstraße auffahrenden Fahrzeug

OLG Celle, Urteil vom 09.02.1983 - Aktenzeichen 3 U 180/82

DRsp Nr. 1994/8466

Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Grundstück mit einem von einer Nebenstraße auf eine Bundesstraße auffahrenden Fahrzeug

1. Fährt ein PKW aus einem Grundstück auf eine Bundesstraße auf, so verletzt ein aus einer Nebenstraße auf die Bundesstraße nach rechts einbiegender PKW seine Vorfahrt nicht, wenn er zumindest zunächst die Verkehrsfläche der Nebenstraße befahren hat. Kommt es zu einer Kollision, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des aus der Grundstückseinfahrt ausfahrenden PKW auszugehen.2. Bei einem reinen Blechschaden eines sieben Jahre alten Kleinwagens mit einer Fahrleistung von 109.000 Kilometer verbleibt kein merkantiler Minderwert.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1984, 588