So auch LG Konstanz v. 27.5.1966, 734 m. ablehn. Anm. v. Laufs für einen auf einem öffentl. Parkplatz für die Dauer weniger Stunden abgestellten Pkw; OLG Köln v. 18.10.1966, VersR 1967, 165 = DAR 1967, 108 bei einem im Verkehrsraum einer öffentlichen Durchgangsstraße abgestellten Kfz unabhängig von der Dauer. - Betrieb verneint von OLG Stuttgart v. 11.10.1967, VerkMitt 1968, 48 bei einem mit mangelhaftem Reifenprofil auf öffentlicher Straße abgestellten Kfz. - für sicherheitsbehindernde Abstellung Betrieb bejaht: LG Köln (24 O 516/85) ZfS 1986, 340.
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